Zur großen Klimastreik-Demo #AlleFürsKlima am Freitag sind auch Arbeitnehmer aufgerufen. Arbeitsrechtler Ulf Weigelt erklärt im Interview, unter welchen Umständen man zur Demo gehen kann – und wann eine Teilnahme sogar ein Kündigungsgrund sein kann.
Ein Leser wechselt die Firma und kann seinen Urlaub nicht mehr komplett beim alten Arbeitgeber nehmen. Welche Ansprüche kann er geltend machen?
Ich verlasse meinen Arbeitgeber, habe nun aber noch Resturlaub, den ich nicht mehr nehmen kann. Verfällt der jetzt? fragt Michael Mittag.
Was, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit beim Arzt vorbeischaut und einen Unfall hat? Die Unfallversicherung muss nicht zahlen, sagt das Bundessozialgericht.
Stimmt es, dass mein Weg zum Arzt vor der Arbeit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht?, fragt Barbara Bachmann.
Dürfen Arbeitnehmer sich dann verspäten? Und was passiert, wenn jemand ständig zu spät kommt? Im Extremfall riskiert er seinen Job.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es seit Kurzem eine Großbaustelle, durch die ich seitdem täglich zu spät zur Arbeit komme. Ist das höhere Gewalt oder kann mein Chef mich zwingen, noch früher zur Arbeit loszufahren?, fragt Werner Mang.
Chefs dürfen bei weitem nicht alles – aber immerhin doch vieles. Allerdings sind sich nur wenige Mitarbeiter über die rechtliche Lage am Arbeitsplatz klar. Dabei hat es Vorteile, seine Rechte zu kennen: Falls es zu Auseinandersetzungen kommt, kann man entschiedener auftreten und sich besser durchsetzen.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt und die Journalistin Sabine Hockling haben nun ein Buch geschrieben, das Arbeitnehmer wie Arbeitgeber die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Arbeitsalltag beantwortet: „Was Chefs nicht dürfen und was doch.“ Wir stellen daraus sechs Fragen vor.
Ein Arbeitgeber ließ seinen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden von einem Detektiv überwachen – während der Arbeitszeit. Muss er eine Entschädigung zahlen?
Stimmt es, dass Mitarbeitern eine Entschädigung zusteht, wenn ihr Arbeitgeber sie durch einen Detektiv beschatten lässt?, fragt Martina Barlo.
Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung kündigen, sollte er ihm eine Wiedereingliederung anbieten. Sonst gilt die Kündigung womöglich nicht.
Muss nicht vor jeder Kündigung wegen Krankheit ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden?, fragt Josephine Zander.
Vor lauter Wut ist einem Mitarbeiter etwas rausgerutscht, was er dem Chef sonst nicht an den Kopf werfen würde. Ob der deshalb kündigen darf, hängt von der Wortwahl ab.
Ich habe in Folge eines Wutausbruchs meinem Chef eine Drohung an den Kopf geworfen. Daraufhin habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist das rechtens?, fragt Gabriel Schneider.
Wer trägt den Schaden, wenn ein Arbeitnehmer bei einer Dienstfahrt mit seinem Privatwagen einen Unfall baut und die Versicherung nicht einspringt?
Ich war mit meinem privaten Pkw für meinen Arbeitgeber unterwegs – und hatte leider einen Unfall. Da meine Fahrt beruflich veranlasst war, möchte ich, dass mein Arbeitgeber den Schaden reguliert, denn eine Vollkaskoversicherung für mein Fahrzeug habe ich nicht. Kann ich das verlangen?,
fragt Andreas Berger.
Betriebe, die in den Ferien Schüler beschäftigen, sparen Sozialabgaben. Aber sie dürfen die Jugendlichen nicht uneingeschränkt einsetzen. Die Arbeitszeit ist begrenzt.
In unserem Betrieb würden wir gern in den Sommerferien Schüler als Ferienjobber beschäftigen. Müssen wir dabei etwas beachten? fragt Barbara Hochmeister.