Beiträge zum Thema 'Urlaub'

Was passiert mit offenen Urlaubstagen?

Ein Leser wechselt die Firma und kann seinen Urlaub nicht mehr komplett beim alten Arbeitgeber nehmen. Welche Ansprüche kann er geltend machen?

Ich verlasse meinen Arbeitgeber, habe nun aber noch Resturlaub, den ich nicht mehr nehmen kann. Verfällt der jetzt? fragt Michael Mittag.

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Probleme mit dem Urlaub

Das Jahresende naht. Verfallen Urlaubstage, die bis zum 31.Dezember nicht genommen werden? Das könnte man meinen. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub im jeweiligen Urlaubsjahr, das heißt im laufenden Kalenderjahr zu gewähren, so die Regel. Üblicherweise wird der Arbeitnehmer seinen Urlaubswunsch dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, den dieser dann auch genehmigen muss. Es sei denn, dem Urlaubsanspruch stehen sogenannte dringende betriebliche Gründe entgegen. So darf der Arbeitgeber im Falle eines nicht vorhersehbaren Arbeitsanfalls, bei Saisonbetrieb am Ende des Jahres oder eines hohen Krankenstandes in der Belegschaft den Urlaub verweigern. Dann wird der noch offene Urlaubsanspruch aus dem laufenden Kalenderjahr in das Folgejahr übertragen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel wegen eigener Erkrankung, also aus persönlichen Gründen, seinen Urlaub nicht mehr rechtzeitig bis zum Jahresende nehmen kann.

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Rückruf aus dem Urlaub

Die Verspätungen und  Zugausfälle im Mainzer Hauptbahnhof haben nicht nur die Gemüter der betroffenen Bahnreisenden erhitzt. Die Not bei der Deutschen Bahn war sogar so groß, dass Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückgeholt werden sollten, um ihre erkrankten Kollegen zu ersetzen. Aber ist das rechtlich überhaupt zulässig? Darf ein Unternehmen seine Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückpfeifen?

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