Ratgeber Arbeitsrecht

Was, wenn mein Chef mich beschatten lässt?

Ein Arbeitgeber ließ seinen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden von einem Detektiv überwachen – während der Arbeitszeit. Muss er eine Entschädigung zahlen?

Stimmt es, dass Mitarbeitern eine Entschädigung zusteht, wenn ihr Arbeitgeber sie durch einen Detektiv beschatten lässt?, fragt Martina Barlo. 

Sehr geehrte Frau Barlo,

Überwachungsmaßnahmen am oder außerhalb des Arbeitsplatzes, wie zum Beispiel der Einsatz eines Detektivs, sind heikel. Solche Maßnahmen greifen massiv in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mitarbeiter ein und verletzen es schwer. Hat der Arbeitgeber sie veranlasst, ohne dass schwerwiegende Verdachtsmomente die Überwachung begründen, haben die beschatteten Mitarbeiter Anspruch auf eine Entschädigung.

Wehrt sich ein Mitarbeiter gerichtlich gegen eine solche Überwachungsmaßnahme, können Arbeitsgerichte ihm eine für den Arbeitgeber empfindliche Geldentschädigung zusprechen, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt (Az.: 5 Sa 449/16).

Ein Arbeitgeber ließ einen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden während seiner Arbeitszeit (an insgesamt 20 Tagen täglich etwa vier Stunden) durch einen Detektiv überwachen. Als der Überwachte davon erfuhr, ging er gerichtlich gegen diese Maßnahme vor. Er bekam in der zweiten Instanz recht.

Die Richter des Landesarbeitsgerichts sahen in der Maßnahme eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mitarbeiters. Einerseits, weil die Maßnahme in Dauer und Intensität nicht unerheblich war. Andererseits, weil der Arbeitgeber keinen berechtigten Anlass für diese Maßnahme hatte. Sie sprachen dem Mitarbeiter eine Entschädigung zu, die der Arbeitgeber spüren sollte. Ihre Höhe betrug 10.000 Euro.

Von Ulf Weigelt

0

Über den Autor:

  Ähnliche Beiträge
  • No related posts found.