Ratgeber Arbeitsrecht

Muss der Arbeitgeber Unfallkosten übernehmen?

Wer trägt den Schaden, wenn ein Arbeitnehmer bei einer Dienstfahrt mit seinem Privatwagen einen Unfall baut und die Versicherung nicht einspringt?

Ich war mit meinem privaten Pkw für meinen Arbeitgeber unterwegs – und hatte leider einen Unfall. Da meine Fahrt beruflich veranlasst war, möchte ich, dass mein Arbeitgeber den Schaden reguliert, denn eine Vollkaskoversicherung für mein Fahrzeug habe ich nicht. Kann ich das verlangen?,

fragt Andreas Berger.

Sehr geehrter Herr Berger,

unter Umständen können Sie die Schadensregulierung von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Wenn der Unfall durch eine leichte oder einfache Fahrlässigkeit Ihrerseits verursacht wurde und außerdem die Fahrt mit dem privaten Pkw beruflich veranlasst war, muss Ihr Arbeitgeber haften. Kann man Ihnen allerdings eine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen (Sie sind beispielsweise bei Rot über eine Ampel gefahren und verursachten so den Unfall), muss Ihr Arbeitgeber den Schaden nicht ersetzen. Der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers wird durch ein Mitverschulden gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gemindert oder ganz ausgeschlossen.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt, wie weit die Haftung von Arbeitgebern geht (Az.: 8 AZR 102/10): Ein Mediziner wurde von seinem Arbeitgeber zur Rufbereitschaft eingeteilt. Als er dann tatsächlich zum Einsatz gerufen wird, hat er auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, bei dem an seinem privaten Pkw ein Schaden in Höhe von über 5.000 Euro entsteht. Daraufhin verlangt er von seinem Arbeitgeber die Erstattung des Schadens. Der aber lehnt die Schadensregulierung ab.

Der Fall landet vor dem Arbeitsgericht. Und sowohl die Richter des Arbeitsgerichts als auch die des Landesarbeitsgerichts geben dem Arbeitgeber recht und lehnen den Erstattungsanspruch und so die Klage ab. Der mit den Urteilen unzufriedene Mediziner geht noch einen Schritt weiter und ruft das BAG an. Zum Glück für ihn, denn die Richter des BAG heben die Urteile des Arbeits- und des Landesarbeitsgerichts auf und sprechen dem Mediziner einen Erstattungsanspruch zu.

Arbeitgeber sollten sich daher gut überlegen, ob sie ihre Mitarbeiter mit ihrem Privatwagen auf geschäftliche Fahrten schicken. Zwar tragen Mitarbeiter aufgrund des allgemeinen Lebensrisikos grundsätzlich die Aufwendungen für ihre Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz selbst – und dementsprechend auch eventuelle Schäden an ihren Fahrzeugen. Dennoch gibt es eine Ausnahme. Und zwar in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aufgefordert wird, eine Tätigkeit zu erledigen oder eine Fahrt zwingend betrieblich veranlasst ist – und er gerade deshalb mit dem privaten Fahrzeug unterwegs ist.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, und zwar dann, wenn der Pkw des Mitarbeiters vollkaskoversichert ist. Denn dann beschränkt sich die Haftung des Arbeitgebers auf die Zahlung der Selbstbeteiligung.

Von Ulf Weigelt

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