Ratgeber Arbeitsrecht

Was, wenn Großbaustellen den Weg zur Arbeit verlängern?

Dürfen Arbeitnehmer sich dann verspäten? Und was passiert, wenn jemand ständig zu spät kommt? Im Extremfall riskiert er seinen Job.

Auf meinem Arbeitsweg gibt es seit Kurzem eine Großbaustelle, durch die ich seitdem täglich zu spät zur Arbeit komme. Ist das höhere Gewalt oder kann mein Chef mich zwingen, noch früher zur Arbeit loszufahren?, fragt Werner Mang.

Sehr geehrter Herr Mang,
ob Großbaustelle oder Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee oder Glatteis: Arbeitnehmer sind selbst dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Das Arbeitsrecht spricht hier von dem sogenannten Wegerisiko. Das heißt, Mitarbeiter müssen Unwägbarkeiten einplanen. Dazu gehört eben auch, den Verkehrsfunk zu hören. Denn der informiert regelmäßig über die Straßenlage aufgrund von Baustellen oder Wetterlagen. Unvorhergesehenes wie beispielsweise eine Straßensperrung aufgrund eines Autounfalls stellt jedoch eine Ausnahme dar.
Wer sich also einmalig verspätet, muss nicht gleich mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen. Es sei denn, der Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten, dass Mitarbeiter sich bei Verspätungen grundsätzlich melden müssen. Und verlangt ein Arbeitgeber, die verlorene Arbeitszeit nachzuholen, können Mitarbeiter sich nicht weigern. Grundsätzlich gilt: Ohne Arbeit kein Lohn.
Sind Probleme absehbar, etwa im Fall von angekündigten Teilsperrungen, Demonstrationen, dem G20-Gipfel oder Ähnlichem, sollten Mitarbeiter frühzeitig das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen, um abzusprechen, ob sie später zur Arbeit kommen können, Homeoffice-Tage einlegen dürfen, Urlaub nehmen müssen oder Überstunden abbummeln können.
Wer jedoch ständig zu spät kommt, muss mit Sanktionen wie Abmahnungen oder gar Kündigung rechnen.

Von Ulf Weigelt

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