Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung kündigen, sollte er ihm eine Wiedereingliederung anbieten. Sonst gilt die Kündigung womöglich nicht.
Muss nicht vor jeder Kündigung wegen Krankheit ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden?, fragt Josephine Zander.