Ratgeber Arbeitsrecht

Darf mich der Chef rauswerfen, wenn ich ihm drohe?

Vor lauter Wut ist einem Mitarbeiter etwas rausgerutscht, was er dem Chef sonst nicht an den Kopf werfen würde. Ob der deshalb kündigen darf, hängt von der Wortwahl ab.

Ich habe in Folge eines Wutausbruchs meinem Chef eine Drohung an den Kopf geworfen. Daraufhin habe ich die fristlose Kündigung erhalten. Ist das rechtens?, fragt Gabriel Schneider.

Sehr geehrter Herr Schneider,

um Ihnen eine verbindliche Antwort geben zu können, bräuchte ich nähere Informationen zu Ihrem Fall. Denn es kommt auf Ihre Wortwahl an.

Die Reaktion Ihres Arbeitgebers kann durchaus rechtens sein, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt (Az.: 11 Sa 823/16). In dem Fall hatte ein Mitarbeiter seinem Chef am Telefon mit der Äußerung „Ich stech dich ab!“ gedroht.

Dieser Drohung war eine Auseinandersetzung vorangegangen, die bei dem Mitarbeiter wohl eine so große Wut hervorrief, dass er anonym per Telefon drohte. Er hatte allerdings Pech, denn sein Chef erkannte ihn an seiner Stimme. Die Folge: fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter jedoch sah sein Fehlverhalten nicht ein und legte Widerspruch ein.

Weil eine solch massive Drohung das Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter jedoch unwiderruflich zerstört, ist eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt, urteilten die Richter des Gerichts in Düsseldorf – auch ohne vorab eine Abmahnung aussprechen zu müssen.

Von Ulf Weigelt

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