Wenn der Chef zum Personalgespräch bittet, gelten für beide Seiten bestimmte Umgangsformen.
Wir müssen reden! Ganz so einfach geht es nicht, wenn der Chef zum Personalgespräch bittet. Oder muss er gar nicht bitten, sondern kann das Erscheinen zum Gespräch sogar anordnen? Muss der Arbeitgeber dann aber auch den Grund des Gespräches angeben? Und ist man als Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet, an einem solchen Gespräch teilzunehmen?
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