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Kein Tröpfchen in Ehren

Der Genuss von Alkohol kann den Job kosten. Unter welchen Voraussetzungen Mitarbeitern gekündigt werden kann.

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Diesem Motto folgen die meisten Erwerbstätigen im Berufsleben. Einige ignorieren den Grundsatz jedoch, trinken im Dienst oder erscheinen alkoholisiert zur Arbeit. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl alkoholkranker Mitarbeiter auf bis zu zehn Prozent. Oft hat die Trunksucht schwerwiegende Folgen. Schätzungsweise ein Drittel aller Arbeitsunfälle gehen auf Alkohol- und Drogenmissbrauch zurück.

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