Zur großen Klimastreik-Demo #AlleFürsKlima am Freitag sind auch Arbeitnehmer aufgerufen. Arbeitsrechtler Ulf Weigelt erklärt im Interview, unter welchen Umständen man zur Demo gehen kann – und wann eine Teilnahme sogar ein Kündigungsgrund sein kann.
Was, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit beim Arzt vorbeischaut und einen Unfall hat? Die Unfallversicherung muss nicht zahlen, sagt das Bundessozialgericht.
Stimmt es, dass mein Weg zum Arzt vor der Arbeit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht?, fragt Barbara Bachmann.
Dürfen Arbeitnehmer sich dann verspäten? Und was passiert, wenn jemand ständig zu spät kommt? Im Extremfall riskiert er seinen Job.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es seit Kurzem eine Großbaustelle, durch die ich seitdem täglich zu spät zur Arbeit komme. Ist das höhere Gewalt oder kann mein Chef mich zwingen, noch früher zur Arbeit loszufahren?, fragt Werner Mang.
Chefs dürfen bei weitem nicht alles – aber immerhin doch vieles. Allerdings sind sich nur wenige Mitarbeiter über die rechtliche Lage am Arbeitsplatz klar. Dabei hat es Vorteile, seine Rechte zu kennen: Falls es zu Auseinandersetzungen kommt, kann man entschiedener auftreten und sich besser durchsetzen.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt und die Journalistin Sabine Hockling haben nun ein Buch geschrieben, das Arbeitnehmer wie Arbeitgeber die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Arbeitsalltag beantwortet: „Was Chefs nicht dürfen und was doch.“ Wir stellen daraus sechs Fragen vor.
Betriebe, die in den Ferien Schüler beschäftigen, sparen Sozialabgaben. Aber sie dürfen die Jugendlichen nicht uneingeschränkt einsetzen. Die Arbeitszeit ist begrenzt.
In unserem Betrieb würden wir gern in den Sommerferien Schüler als Ferienjobber beschäftigen. Müssen wir dabei etwas beachten? fragt Barbara Hochmeister.
Taschen- und Spindkontrollen, Überprüfung der Telefon- und Internetbenutzung, Videoüberwachung oder die GPS-Ortung von Dienstwagen, die Überwachungsmöglichkeiten für Arbeitgeber sind vielfältig. Immer wird dabei in das Persönlichkeitsrecht der betreffenden Arbeitnehmer eingegriffen. Grenzen setzt das Bundesdatenschutzgesetz. Es schützt jeden Einzelnen gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner sogenannten personenbezogenen Daten. Deshalb muss der Arbeitgeber stets die rechtlichen Voraussetzungen der konkreten Überwachungsmaßnahme bedenken