Arbeitsrecht

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht liegen

  • in der Gestaltung, der Verhandlung und dem Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie
  • in der Beratung und der Vertretung bei der Änderung und Beendigung dieser Verträge (Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge etc.).

Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit. Wir vertreten Sie vor den zuständigen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in allen Streitigkeiten, wie zum Beispiel Eingruppierungsklagen, Lohnklagen, Klagen gegen Versetzungen, Zeugnisberichtigungsklagen etc. Weiter befassen wir uns mit dem Betriebsverfassungsrecht und bieten Beratung für Betriebsräte und Arbeitgeber an. Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Kirchliche Arbeitsrecht. Hier vertreten wir vor den Kirchengerichten und vor dem Kirchengerichtshof in Hannover.

Informationen zu verschieden Aspekten dieses Rechtsgebietes finden Sie unter Beiträge.