Schlechte Bezahlung, stete Unsicherheit, Arbeitnehmer zweiter Klasse – die Vorurteile bei Arbeitnehmern gegenüber der Leiharbeit sind zahlreich. Befürworter wie Personaldienstleister sehen in der Leiharbeit eine Chance für Arbeitslose zu langfristiger Beschäftigung. Unternehmen schätzen die Leiharbeit als Instrument zur Flexibilität für Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen. Jedoch birgt die Leiharbeit, auch bekannt auch als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, viel rechtliches Problempotential.
Dieser Fall beschäftigte jüngst die Öffentlichkeit: 17 Jahre und 88 Zeitverträge lang musste eine Postbotin in Mecklenburg-Vorpommern in ihrem Job ausharren. Erst dann erhielt sie eine Festanstellung – von ein und demselben Arbeitgeber wohlgemerkt. Das geschah jedoch nicht einvernehmlich. Der Arbeitgeber hatte ihr zunächst sogar gekündigt. Unglaublich: es handelte sich um die Deutsche Post AG. Erst mit dem Gang vor das Arbeitsgericht Schwerin erzwang sie einen festen Arbeitsvertrag.
Werkverträge geraten immer wieder in Misskredit, weil sie eine Beschäftigung zu Dumpinglöhnen ermöglichen. Zugleich genießen die Betroffenen nicht den Schutz und die Rechte, welche vergleichbare Mitarbeiter in einem Arbeitsverhältnis haben. Dass Firmen immer mehr Arbeiten per Werkvertrag statt mit eigenem Personal erledigen, ist nicht neu.