Was ist ein „Tätigkeitsschwerpunkt / Interessenschwerpunkt“?

Jeder zugelassene Rechtsanwalt kann auf seine Spezialisierung hinweisen, indem er Interessenschwerpunkte benennt. Eine inhaltliche Kontrolle – zum Beispiel durch die Rechtsanwaltskammer – findet nicht statt.

Wenn ein Anwalt mindestens zwei Jahre nachhaltig auf seinem Fachgebiet tätig war, so kann er diese Spezialisierung als Tätigkeitsschwerpunkt ausweisen. Er darf hiermit werben, ohne dass eine inhaltliche Kontrolle stattgefunden hat.