Was ist ein "Tätigkeitsschwerpunkt / Interessenschwerpunkt"?

Jeder zugelassene Rechtsanwalt kann auf seine Spezialisierung hinweisen, indem er bis zu fünf Interessenschwerpunkte benennt. Eine inhaltliche Kontrolle - zum Beispiel durch die Rechtsanwaltskammer - findet nicht statt.

Wenn ein Anwalt mindestens zwei Jahre nachhaltig auf seinem Fachgebiet tätig war, so kann er diese Spezialisierung als Tätigkeitsschwerpunkt ausweisen. Er darf hiermit werben, ohne dass eine inhaltliche Kontrolle stattgefunden hat.

Insgesamt darf ein Anwalt nicht mehr als fünf Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte benennen. Von diesen fünf Benennungen dürfen höchstens drei als Tätigkeitsschwerpunkte bezeichnet werden. Bei den übrigen Angaben handelt es sich dann um Interessenschwerpunkte.