Honorar

Die Honorare hängen von der Art des Mandates ab. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt für alle RechtsanwältInnen in Deutschland, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang der Tätigkeit. Eine erste Beratung – sei es am Telefon oder persönlich – kostet bei uns niemals mehr als EURO 100,00 (inkl. Mehrwertsteuer), bei einem geringen Streit- oder Gegenstandswert kann der Betrag auch niedriger sein.

Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie genauere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren.