Was ist ein Fachanwalt?

Um den Titel eines Fachanwalts zu erwerben, muss ein Anwalt Fortbildungen besuchen und sein Wissen durch eine Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Besteht er diese Prüfung, verleiht ihm die Rechtsanwaltskammer das Recht, die Bezeichnung "Fachanwalt" zu führen.

Zur Zeit gibt es 14 Fachanwaltsbezeichnungen: Verwaltungs-, Versicherungs-, Medizin-, Miet- und Wohnungseigentums-, Verkehrs-, Bau- und Architekten-, Erb-, Transport- und Speditions-, Arbeits-, Steuer-, Familien-, Sozial-, Insolvenz- und für Strafrecht.