Arbeitsrecht

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht liegen

  • in der Gestaltung, der Verhandlung und dem Abschluß von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie

  • in der Beratung und der Vertretung bei der Änderung und Beendigung dieser Verträge (Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge etc.).

Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit. Wir vertreten Sie vor den zuständigen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in allen Streitigkeiten, wie zum Beispiel Eingruppierungsklagen, Lohnklagen, Klagen gegen Versetzungen, Zeugnisberichtigungsklagen etc. Weiter befassen wir uns mit dem Betriebsverfassungsrecht und bieten Beratung für Betriebsräte an.

Informationen zu verschieden Aspekten dieses Rechtsgebietes finden Sie unter Beiträge.